Tarifanhörung Teil 3!

Am 18.12.2018 um 9:00 Uhr fand das Treffen mit den Vertretern der Berliner Taxiverbände sowie mit den Verantwortlichen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz statt. Gleich zu Beginn machte die Senatsverwaltung deutlich, dass auf Grund fehlender wirtschaftlicher belastbarer Zahlen keine Anpassung der Tarife zum jetzigen Zeitpunkt stattfinden wird. Die Senatsverwaltung wird erst jetzt einen externen Gutachter beauftragen um die wirtschaftliche Situation des Berliner Taxigewerbes zu beurteilen. Die „Innung“ äußerte ihr Unverständnis über die späte Beauftragung eines solchen Gutachtens. Der Antrag der Verbände ist bereits am 26.03.2018 gestellt worden und es ist erst mit einer Entscheidung  im Frühjahr 2019 zu rechnen. Überaus deutlich wurde in dem Gespräch mit der Senatsverwaltung über die Problematik „Der Alternativen Mobilität Konzepte“  gesprochen.

Hier ist eine intensivere Zusammenarbeit  mit den einzelnen Senatsverwaltungen unabdingbar.

Das nächste Treffen ist für Februar 2019 angedacht.

 

Der Vorstand.

2019-10-23T16:25:39+00:00Dezember 18, 2018|

BZP zu Besuch bei Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in intensiver Diskussion mit dem BZP über die Rolle des Taxigewerbes bei der Einführung der alternativen Antriebe sowie zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat am 13.12. im Ministerium das BZP-Präsidium (Michael Müller, Peter Zander, Hermann Waldner) und den Geschäftsführer Thomas Grätz zu einem intensiven, konstruktiven und in ausgesprochen freundlicher Atmosphäre geführten Austausch empfangen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die beiden Themen, welche die vom Bundesverband vertretenen 36.000 Unternehmen derzeit besonders berühren: Wie geht es weiter mit den alternativen Antrieben und wie sieht der kommende Ordnungsrahmen aus?

Thomas Grätz

2019-10-23T20:48:32+00:00Dezember 14, 2018|

Ein guter Tag für die Taxibranche!

Endlich ist es klargestellt! Nach langem warten ist “Uber Black” laut dem Gerichtsurteil aus Karlsruhe in Deutschland verboten. Wir begrüßen das Urteil, denn der Bundesgerichtshof hat klar die Rückkehrpflicht für Mietwagen hervorgehoben. Zwar ist der Dienst “Uber Black” schon seit ca. zwei Jahren eingestellt, aber es gibt noch immer Unternehmen, die heute noch für UberX weiterarbeiten. Sie sind die Wölfe im Schafspelz, die uns vorgaukeln wollen, dass Uber (egal in welcher Form) die Lösung für die Mobilitätsprobleme in Deutschland sind. Dieses Urteil gibt uns wieder Kraft gegen die Unternehmen zu klagen, die noch immer illegal für UberX arbeiten.

Vorstand

2019-10-23T20:49:18+00:00Dezember 13, 2018|

Treffen mit den SPD-Abgeordneten im Abgeordnetenhaus

Auf Einladung des SPD-Abgeordneten Tino Schopf (MdA) fand zum wiederholten Male ein Austausch mit den Vertretern des Berliner Taxigewerbes im Abgeordnetenhaus statt. Als besonderer Gast war dieses Mal Swen Schulz (MdB) (SPD) vom Bundestag dabei.

Carsten Reichert, Vorstandsmitglied der Taxiinnung, hat anlässlich dazu eine kurze Präsentation vorgetragen, in welcher er auf die aktuellen und kontinuierlichen Probleme des Berliner Taxigewerbes hingewiesen hat. Dabei wurden die Ansätze der Digitalisierung, die Sicherstellung des fairen Wettbewerbs sowie die Pflichten der Taxis im Straßenverkehr besprochen. Michael Opperman vom Bundesverband BZP hat uns beim Treffen kräftig zur Seite gestanden. Wie immer wurde konstruktiv über die Zukunft des Berliner ÖPNV sowie der helfenden Rolle der SPD diskutiert. Wir erhoffen uns hier zukünftig eine starke Unterstützung, sowie eine Positionierung zu Gunsten des Berliner Taxigewerbes.

Der nächste Austausch wird Mitte Januar 2019 stattfinden.

Leszek Nadolski

2019-10-23T20:49:30+00:00Dezember 10, 2018|

Treffen mit Harald Wolf (Die Linke)

In der lockeren Atmosphäre des Casinos, kam während des Gesprächs schnell ein vertrauensvolles Verständnis auf. Wir haben noch einmal die ganze Bandbreite der von staatlicher Seite geduldeten Verstöße von Gesetzen speziell zum Schutz des PBefG und des Taxigewerbes beschrieben. Unsere Gesprächsteilnehmer konnten sich davon überzeugen, dass wir über die Hintergründe bestens Bescheid wissen. Die Politik ergänzte von ihrer Seite und so wurde es ein guter Austausch. Frisch von der Front konnten wir vom neuesten Skandal, dem Handel mit Fachkundebescheinigungen in Nürnberg, berichten.Wir waren uns einig, dass so ein Skandal fatale Auswirkungen auf das Taxigewerbe haben kann.

Die Referenten werden mehrere Schriftliche Anfragen bezüglich der Problematik des Taxigewerbes vorbereiten und weiterhin bleiben wir in Verbindung. Das nächste Treffen wird in kürze stattfinden.

Danielo Baltrusch

2019-10-23T20:49:43+00:00November 30, 2018|

Taxi – Motor der Integration

Das Gewerbe vereinigt Menschen aus zahlreichen Nationen. Das deutsche Taxigewerbe hat sich mit niedrigschwelligen Einstiegshürden zu einer Alternative zur Ausländererwerbslosigkeit entwickelt. Dabei ermöglicht es der Beruf des Taxifahrers den Einwanderern, sich und ihren Familien in Deutschland eine langfristige Existenz aufzubauen.
Darüber hinaus treten die Taxifahrer täglich in Kontakt mit dem Querschnitt der Gesellschaft – Jungen, Alten, Deutschen, Migranten aus bekanntem und unbekanntem Umfeld und werden so Teil einer pluralistischen und weltoffenen Gesellschaft. Das deutsche Taxigewerbe ist also mehr als ein Mobilitätsdienstleister – es ist ein Motor der Integration.

Leszek Nadolski

2019-10-23T20:50:53+00:00November 22, 2018|

Mitgliederversammlung 2018

Am Montag, den 12. November 2018, fand die jährliche Mitgliederversammlung der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. in den Räumen der M.C.F. Motor Company Fahrzeugvertriebsgesellschaft mbH in der Stralauer Allee 44-47 statt. Begonnen hat die Versammlung mit einer Schweigeminute, in der den verstorbenen Mitglieder gedacht wurde. Anschließend gab der geschäftsführende Vorstand den Tätigkeitsbericht über die Amtszeit 2017/2018 ab. Wie immer wurde der Bericht über eine Präsentation vorgeführt. Es folgte der Kassenbericht, sowie der Bericht der Kassenprüfer. Der Verein ist wirtschaftlich gesund und die Kasse wurde, laut der Kassenprüfer, ordentlich geführt. Diese schlugen auch eine Entlastung des Vorstandes vor, welche im Anschluss einstimmig erfolgte. Daraufhin wurde der Schatzmeister sowie 4 Beisitzer nachgewählt. Ich denke, wir können uns alle einig sein, dass man die Mitgliederversammlung mit einem Satz zusammen fassen kann.

Schon viel erreicht, aber noch mehr vor!

Leszek Nadolski

2019-10-23T20:49:56+00:00November 14, 2018|

Die Förderrichtlinie des Landes Berlin „Inklusionstaxi“ ist genehmigt worden.

Gefördert wird die Anschaffung eines Inklusionstaxis und der Umbau eines vorhandenen Taxis zum Inklusionstaxi. Die einmalige Projektförderung kann für den Umbau vorhandener Fahrzeuge zu bzw. für die Anschaffung von Inklusionstaxis bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 15.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen. Für eine Förderung muss eine gültige Taxikonzession für Berlin vorliegen, ein Eigentumsnachweis des förderfähigen Fahrzeugs oder die Genehmigung des Eigentümers zum Umbau bzw. ein Kaufangebot. Das förderfähige Fahrzeug darf nur eine Erstzulassung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegend besitzen. Diese Förderrichtlinie tritt nach Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021. Die Berliner Taxiunternehmen können ab sofort Anträge einreichen und mit der Bereitstellung von Inklusionstaxis aktiv ihren Anteil an einem inklusiven Berlin leisten.

Für weitere Informationen und Fragen stehen wir allen Interessanten zur Verfügung. Meldet euch bitte in der Geschäftsstelle oder per E-Mail.

Vorstand

Pressemitteilung des Landesamt für Gesundheit und Soziales

2019-10-23T20:50:09+00:00November 9, 2018|

Kreditkartenzuschlag gestrichen!

In der heutigen Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes wurde die Änderung des Taxitarifs veröffentlicht. Die Berliner Senatsverwaltung hat den Kreditkartenzuschlag aus der Taxentarifordnung ersatzlos gestrichen. Anlass war die Umsetzung einer EU-Richtlinie von 13. Januar 2018 im Bundesrecht. Die Änderung des Tarifs tritt am 20.11.2018 in Kraft. Eine Umprogrammierung der Taxameter ist nicht notwendig. Die „Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr“ steht auf unserer Seite zum Download bereit. Die Abschrift muss im Taxi mitgeführt und auf Verlangen dem Kunden zum Nachlesen vorgelegt werden.

Vorstand

2019-10-23T20:51:02+00:00November 6, 2018|
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