118 Jahre Innung!
Am 12. Juni 1900 fand die Gründungsversammlung der Personen-Lohnfuhrwerks-Innung der Vorgänger der heutigen „Innung“ statt. Seit 118 Jahren hat sich die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. als Partner des Berliner Taxigewerbes gesehen und sich für die Belange des Berliner Taxigewerbes eingesetzt. War es zu Beginn das Problem das an den Warteplätzen genügend Wasser für die Droschkenpferde vorhanden war, wurden später [...]
Information zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2018
Am Montag, den 02.07.2018 findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. statt. Die persönlichen Einladungen mit Tagesordnung und form,- und fristgerechten Anträgen erfolgen wie immer mindestens 8 Tage vor dem 02.07.2018. Als 1.Tag gilt der Poststempel, als 8 Tag gilt der Versammlungstag. Der Vorstand
Brückentag für den 11. Mai 2018
In dieser Woche bleibt unsere Geschäftsstelle am Freitag den 11 Mai 2018 geschlossen. Ab dem 14.Mai sind wir zu den normalen Geschäftszeiten für Sie da. Vorstand
Neue Taxipreise beantragt
Die Preiserhöhung fällt sehr moderat aus, da die Autokosten, insbesondere die Kraftstoffpreise in den letzten Jahren insgesamt relativ stabil geblieben sind. Die Mindestlohnerhöhung zum 01.01.2017 von 8,50 EUR auf 8,84 EUR muss (nachträglich) ausgeglichen werden und das Wegfallen der Kreditkarten-Gebühren erfordert das Einpreisen der Kosten dieser bargeldlosen Zahlungen in den allgemeinen Taxitarif. Der neuen Herausforderung „Inklusionstaxi“ sind wir mit der [...]
Berliner Mobilitätsgesetz
Stellungnahme der Innung des Berliner Taxigewerbes e. V. zum Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung Zunächst einmal wollen wir uns für die Einladung und Gelegenheit zur Stellungnahme herzlich bedanken. Mit einem eigenständigen Mobilitätsgesetz will Berlin als erstes Bundesland eine Antwort auf die gesellschaftlichen Fragen zur Klärung der offensichtlichen Konkurrenzsituation im Bereich Verkehr geben und damit eine Grundlage für die [...]
Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 möglich
Seit dem Jahr 2018 darf das Finanzamt sogenannte Kassennachschauen durchführen, hierbei wird die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen der Kasseneinnahmen/-ausgaben geprüft. Anders als bei Betriebsprüfungen werden Kassenprüfungen jedoch nicht vorher angekündigt und fokussieren sich auf die Kontrolle der ordnungsgemäßen Kassenführung. Weil ein Taxiunternehmer viel mit Barzahlungen zu tun hat, muss er sicherlich auch, in irgendeiner Form, eine Kasse mit sich [...]