In der heutigen Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes wurde die Änderung des Taxitarifs veröffentlicht. Die Berliner Senatsverwaltung hat den Kreditkartenzuschlag aus der Taxentarifordnung ersatzlos gestrichen. Anlass war die Umsetzung einer EU-Richtlinie von 13. Januar 2018 im Bundesrecht. Die Änderung des Tarifs tritt am 20.11.2018 in Kraft. Eine Umprogrammierung der Taxameter ist nicht notwendig. Die „Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr“ steht auf unserer Seite zum Download bereit. Die Abschrift muss im Taxi mitgeführt und auf Verlangen dem Kunden zum Nachlesen vorgelegt werden.
Vorstand