Ob Einzel- oder Serienfahrten zur Dialyse, Strahlentherapie oder Chemotherapie, wir bringen unsere

Patientinnen und Patienten sicher und fürsorglich hin und fahren Sie wieder nach Hause.

Einfach anrufen 030/23627201 oder schreiben Sie uns info(at)taxiinnung.org

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Behandlungsfahrten – Die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. hilft weiter!

Verordnungsfähig – ja oder nein?

Eine Krankenbeförderung gesetzlich versicherter Patienten in Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse muss medizinisch notwendig sein.

Für die Verordnung einer Krankenbeförderung gilt die Regel:

  • Stationäre Behandlung
  • Dialysebehandlung
  • Onkologische Strahlentherapie oder Chemotherapie
  • Patienten, die eine hochfrequente Behandlung über längere Zeit benötigen
  • Patienten, die aufgrund ihres Gesundheitszustands zwingend einen Krankentransportwagen benötigen
  • Patienten, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind