Pressemitteilung

Genehmigungsbehörde verhängt hohes Bußgeld gegen illegales Mietwagen-Unternehmen Novelliertes Personenbeförderungsrecht: Kontrollmöglichkeiten haben sich mit der Ausgabe von Ordnungsnummern für Mietwagen deutlich verbessert Kontrollen sowohl des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) als auch der Polizei Berlin haben einen besonders schwerwiegenden Fall von illegalem Mietwagen-Betrieb aufgedeckt: Das LABO verhängte jetzt ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro gegen den Geschäftsführer eines illegal agierenden Mietwagen-Unternehmens. Das Unternehmen hatte von August 2021 bis März 2022 mehr als 100.000 Fahrten mit rund 160 Fahrzeugen durchgeführt, ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu besitzen. Durch die Kontrollen ist bereits seit Längerem bekannt, dass einzelne Mietwagen in der Stadt unterwegs sind, die nicht die erforderliche Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung besitzen. Laut den bisherigen Ermittlungen war dies möglich, weil die Unternehmen den Vermittlungsdiensten bei der Registrierung gefälschte Unterlagen vorgelegt hatten.

Der genannte Fall ist der erste einer Reihe weiterer Verfahren, in denen das LABO wegen solcher ungenehmigten Fahrten ermittelt. Mit weiteren Bußgeldentscheidungen ist daher zu rechnen. Das LABO verfolgt und ahndet konsequent Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz sowohl im Interesse der Fahrgäste als vor allem auch zum Schutz der rund 650 Unternehmen im Mietwagen-sowie der rund 2.100 Unternehmen im Taxigewerbe, die ihr Gewerbe ordnungsgemäß ausüben.

Die rund 4.500 legalen Mietwagen, die man per App über Vermittlungsdienste wie Uber, FreeNow oder Bolt für individuelle Fahrten buchen kann, gehören inzwischen zum gewohnten Straßenbild wie die etwa 5.800 Berliner Taxen. Zu erkennen sind die Fahrzeuge, die eine Konzession des hierfür zuständigen LABO als Genehmigungsbehörde besitzen, an einer Ordnungsnummer an der Heckscheibe, die seit der (im August 2021 in Kraft getretenen) Novelle des

Personenbeförderungsrechts auch für Mietwagen Pflicht ist. Diese weißen Nummern auf blauem Grund, die exklusiv für genehmigte Fahrzeuge ausgegeben werden, müssen jeweils gut sichtbar an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe angebracht sein.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten raten daher allen Fahrgästen im Interesse der eigenen Sicherheit, von der Beförderung durch Fahrzeuge ohne Ordnungsnummer Abstand zu nehmen. Denn ist ein zur Personenbeförderung eingesetztes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß konzessioniert, sind das Fahrzeug sowie die Insassen regelmäßig auch nicht hinreichend gegen etwaige Schäden versichert. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich das Fahrzeug nicht in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befindet.

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