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Wir sind umgezogen

2019-10-25T02:44:02+00:00Februar 18, 2018|

Es ist soweit – die Zweigstelle der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. steht nun an einer neuen Stelle und diese lautet: Persiusstraße 7, 10245 Berlin – „Taxizentrum Berlin“. Umziehen war nicht schwer, Umzugskisten umso mehr. Viele Aspekte haben uns zu diesem Schritt ermuntert. Wir haben jetzt den Vorteil, dass die Mitglieder, die sich wegen Taxiangelegenheiten in der Persiusstraße aufhalten, die Möglichkeit haben, bei der „Innung“ vorbei zu kommen und sich auszutauschen. Wir versprechen uns auch mehr Zustrom von Neumitgliedern, weil sich auch viele zukünftige Unternehmer im „Taxizentrum Berlin“ aufhalten. In den ersten Tagen hatten wir auch schon mehr Publikumsverkehr als in den letzten 4 Jahren zusammen in der Storkower Straße. Vorher waren wir an den Standort Storkower Straße, an dem wir kaum noch Kontakt mit unseren Mitgliedern hatten und uns nur auf der Mitgliederversammlung aktiv ausgetauscht haben.

Unsere neuen Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr. Wir freuen uns auf euren Besuch.

Leszek Nadolski

Der Koalitionsvertrag 2018

2019-10-25T02:44:11+00:00Februar 11, 2018|

Der erste Entwurf des Vertrages ist 177 Seiten lang und 8355 Zeilen stark. Dieses lange Schriftstück soll die Aufgaben der zukünftiger Regierung klären. Auch die Überschrift des Vertrages deutet mit: „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ schon auf große Ziele und Aufgaben für Deutschland hin.

Das Wort „Taxi“ kommt im Vertrag ganze 5 mal vor. Zuerst auf Seite 48 mit dem Wort „Ruftaxen“ und beschreibt dort die Einführung von digitalen Mobilitätsplattformen, die neue und existierende Mobilitätsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzen wird. Hier sind wir sehr gespannt, wie genau unsere Branche eingebunden wird oder besser gesagt ersetzt wird (UBER, Lyft oder digitaler Rufbus aus Berlin). Auf der Seite 76 taucht das Wort gleich 3 Mal auf. Hier geht es um den Umstieg auf Emissionsarme bzw. freie Antriebstechnologien durch Aufwertung der Förderprogramme.  Die nächste Seite die den Taxen gewidmet ist, spricht von Sonder-AfA für Elektrofahrzeuge. Vorgesehen ist eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im ersten Jahr beim Kauf eines E-Fahrzeugs.

Diese Aussagen sind aber noch harmlos für die Taxizunft, auf Seite 122 finden jedoch wir etwas, was man als nur als Gefahr für die Zukunft unserer Zunft verstehen kann:

Wir wollen die individuelle Mobilität der Menschen stärken, neue Angebotsformen zur Verbesserung des Mobilitätsangebots im ländlichen Raum unterstützen und diese mit Pilotprojekten erproben“.

Hier spricht man über die zukünftige Modernisierungen des Personenbeförderungsrechts und darüber, dass man die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr und neue Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen (Ride Pooling) an die sich ändernden Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und neue technischen Entwicklungen anpassen soll.

Zusätzlich sollen die neuen plattformbasierte digitale Mobilitätsangebote eine rechtssichere Grundlage für ihre Zulassung bekommen. Kurz gesagt UBER und Co werden legalisiert.

Obwohl zum Schluss gesagt wurde, dass sowohl der Taxi- wie auch der Mietwagenbetrieb von regulatorischen Entlastungen profitieren soll.

Glaube ich persönlich, dass unsere Branche, in der Form in der sie jetzt existiert, nicht weiter existieren wird. Wir werden uns auch anpassen mussen.

Leszek Nadolski

Koalitionsvertrag CDU-CSU-SPD, Endfassung

Antrag der CDU-Fraktion zurückgezogen!

2019-10-23T21:07:51+00:00Januar 25, 2018|

Der von der CDU-Fraktion eingebrachte Antrag auf Abschaffung der Gebühr bei bargeldloser Bezahlung wurde heute in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses auf Antrag des Antragsteller, der CDU, von der Tagesordnung gestrichen und an die Ausschüsse verwiesen. Ein Grund könnte gewesen sein, dass sie bei näherer Betrachtung gesehen haben, dass der Antrag nur auf wackligen Füßen stand. Durch Ausnahmen wie etwa die Zulassung von Gebühren bei Bezahlung mit American Express oder Diners Club oder bei Couponbezahlungen hätte man Zwischenfragen provoziert und so Angriffsfläche auf die eigenen Argumente zugelassen. Auch der Aufruf vom Tagesspiegel auf großer Teilnahme an der Plenarsitzung verpuffte und könnte keine großen Maßen anziehen. Hier passte der Journalisten – Spruch: „Nichts ist älter als die Zeitung von gestern“.

Für das Gewerbe bedeutet das jetzt erstmal, dass  die weiteren Entwicklungen abzuwarten sind und wie sich verschiedene Zeitungen und Politiker zu Problemen des Gewerbes positionieren.

Rolf Feja ( 2. Vorsitzender )

Kreditkartengebühr – Teil 3 !

2019-10-23T21:03:27+00:00Januar 21, 2018|

Seit Tagen läuft die Diskussion über die Kreditkartengebühr und es ist bis jetzt noch kein Ende abzusehen. Das Gesetz über den Wegfall der Kreditkartengebühren gibt es bereits seit 2009, jedoch wurde 2015 vom  Senat der SPD und CDU festgelegt, dass mit Einführung der Kreditkartenpflicht im Berliner Taxigewerbe auch eine Gebühr von 1,50 € pro Transaktion erhoben werden darf. Diese Gebühr wurde auch im Jahr 2015 vom OVG Berlin Brandenburg 1. Senat mit Aktenzeichen (OVG 1 S 76.15) bestätigt. 

Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 6. Dezember 2005

§ 7 Abs. 2  sei wirksam. Die Vorschrift beruhe auf einer im Sinne des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage und werde von dieser umfasst. Der Landesgesetzgeber sei durch § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ermächtigt, Vorschriften über die „Zahlungsweise“ von Beförderungsentgelten im Taxenverkehr zu erlassen….“Diese Kosten dürften durch die zu vereinnahmenden Kreditkartenzuschläge sowie die Möglichkeit, bargeldlos zahlende Fahrgäste transportieren zu können, kompensiert werden”.

Hat der damalige Senat etwa nicht gewusst, was Sie da eigentlich bestimmen. Der Taxifahrer, der bei Bezahlung mit Kreditkarten die Gebühr vom Fahrgast kassieren möchte, hält sich nur an die für ihn gültige Tarifordnung. Sollte der Druck von Seiten der EU auf den jetzigen Senat immer größer werden, kann es aber leicht dazukommen, dass der Senat die Tarifordnung in diesen Punkt ändert. Hier bietet sich für das Gewerbe die Chance, im Tarif eine strukturelle Änderung ( Wegfall der Karenzminute usw. ) herbeizuführen. 

Als bemerkenswert ist die Aktion der CDU – Fraktion zu sehen, die für die Plenarsitzung am kommenden Donnerstag einen Antrag auf Wegfall der Gebühr gestellt hat. Hat man in der Regierungsverantwortung noch die Gebühr als Kompensation für die Kosten des Unternehmers gesehen, ist man in der Opposition plötzlich vom Gegenteil überzeugt. Dies erinnert mich an den alten Adenauer-Spruch: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“. 

Es bleibt weiter spannend.

Rolf Feja
2. Vorsitzender

Kartenzahlung – Gebühr im Berliner Taxigewerbe

2019-10-23T21:03:37+00:00Januar 18, 2018|

Der Bericht in der FAZ vom 15.01.2018 zur Kartenzahlungsgebühr im Berliner Taxigewerbe hat doch zu Irritationen unter den Berliner Taxifahrern geführt. In dem Bericht wurde von den Journalisten Martin Hock ausgeführt, dass das ZAG (Zahlungsdienstaufsichtsgesetz) der Europäischen Union seit dem 13.01.2018 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Hier wird festgelegt, dass bei Zahlungen mit gängigen Karten (Maestro, Visa oder Mastercard) keine Gebühren mehr verlangt werden darf. Auf Nachfrage der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. bei der zuständigen Senatsverwaltung wurde die Position der „Innung“, dass die Kartenzahlungsgebühr Bestandteil der Tarifordnung ist, in vollem Umfang bestätigt. Bei Diskussionen mit Fahrgästen über die Rechtmäßigkeit der Gebühr sollte immer an die Senatsverwaltung als Ansprechpartner für Beschwerden verwiesen werden. Auch wurde durch das Landgericht Berlin gerade wegen der Pflicht zur Annahme von bargeldloser Zahlung (Kreditkarten, EC-Karten) die Gebühr als Ausgleich für die Kosten, die dem Taxiunternehmer entstehen, als rechtens erkannt. Somit wird sich bis zu einer eventuellen Änderung der Tarifordnung an dieser Situation nichts ändern.

Rolf Feja
2. Vorsitzender

HINWEIS für Kreditkartengebühr in Berlin !

2019-10-23T21:03:50+00:00Januar 10, 2018|

Ab den 13. Januar 2018 an dürfen Händler für Kartenzahlungen keine Extra-Gebühren verlangen. Allerdings hat der Gesetzgeber immer noch Ausnahmen zugelassen. Bei Firmenkreditkarten und nicht so verbreiteten Kartenanbietern wie beispielsweise American Express oder Diners Club sind Zahlungsentgelte weiterhin erlaubt. Auch die Gebühren für den Bezahldienstleister PayPal sind weiterhin zulässig Hintergrund für dieses „Zwei-Klassen-System“ sind unterschiedliche Regelungen für die Kartenanbieter beim so genannten Interbanken-Entgelt.

Wie ist es für TAXEN in Berlin?

Die Berliner Taxenbetriebe sind Dienstleistungsbetriebe. Das Berliner Taxengewerbe unterliegt einer Tarifordnung, welche per Gesetz in Kraft tritt. Die Tarifordnung enthält den Zuschlag für bargeldlose Zahlung in Höhe von 1,50 €. Auch bei der Bezahlung mit einer EC-Karte oder Kreditkarte (Amex, Eurocard, Visa u.a.) ist der Zuschlag in Höhe von 1,50 € fällig.Der Taxifahrer ist dazu verpflichtet, bei der Bezahlung mit Kreditkarte für eine Fahrt darauf zu achten, dass dies – laut Gesetz – eingehalten wird. Die Tarifordnung ist gültig; sofern von der Behörde keine Änderung vorliegt! Auch wenn ein Vertrag, der mit einer Bank geschlossen wurde (vom Fahrgast), so etwas nicht vorsieht, so steht die Tarifordnung als Verordnung mit Gesetzeskraft über jeden privat abgeschlossenen Vertrag.

Vorstand

Neujahrswünsche 2018

2019-10-23T21:04:00+00:00Dezember 31, 2017|

Die letzten Stunden – dann ist 2017 Geschichte und ein neues Jahr klopft an. Was sollten eigentlich wir die Taxifahrer, Unternehmer oder die Funktionäre von 2018 erwarten?

Was können wir uns für 2018 wünschen, ob persönlich oder geschäftlich. Der Jahreswechsel bringt die Menschen jedes Jahr zum Nachdenken und zum Pläne schmieden. Die Karten werden neu gemischt und die Hoffnung auf Erfüllung der eigenen guten Vorsätze sind immer groß. Gute Vorsätze gehören zum Jahreswechsel wie Raketen zu Silvester. Ein neues Jahr – ein neues Glück. Was wir alle wissen sind Vorsätze aber immer nur etwas unverbindliches, deshalb sollten wir uns konkrete Ziele setzen, welche wir auch tatsächlich erreichen wollen. Deshalb fragen wir uns, was wir als erstes für Berliner Taxigewerbe anstreben sollten?

Neue Taxitarife? Laderecht am Flughafen Schönefeld und später am neuen Flughafen BER oder die Problematik der Umlandlimusinen, die in Berlin verstärkt mit Unterstützung von UBER wildern?

Bei neuen Tarifen kann ich schon den Aufschrei hören, der durch die gesamte Gewerbe gehen wird. Die einen sagen wir brauchen keinen neuen Tarif, die andern meinen, wir sollten die Tarife sofort um mindestens 15 % anheben, damit der Mindestlohn bezahlt werden kann. Dann gibt es noch eine Gruppe, die sagt, dass man den Tarif komplett neu definieren sollte. Eins ist aber sicher, egal wie der neue Tarif aussehen wird, die Hälfte der Beteiligten ist schon jetzt dagegen. Die Behörden aus dem Landkreis Dahme-Spreewald haben aber zum 04.12.2017 bereits einen neuen Taxitarif genehmigt. Wir dagegen haben nicht mal darüber gesprochen. Deshalb wird die „Innung“ zum Anfang des Jahres die Taxiverbände für Tarifgespräche einladen und die Resultate dieser Gespräche dem Gewerbe präsentieren. Es sollte allen klar sein, dass nur ein gemeinsamer Tarif der Berliner und der LDS Gemeinde Voraussetzung für eine gemeinsame Aufnahme von Gästen am Flughafen Schönefeld und später BER sein kann.

In diesem Sinne wünsche ich euch allen einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr.

Leszek Nadolski

Flughafen Tegel

2019-10-23T21:06:30+00:00Dezember 28, 2017|

Neue Verkehrsführung am TXL. Wenn man bisher von der „Platte“ zum Terminal E wollte, ist man von der rechten Spur einfach nach links abgebogen, in der Meinung, dass die kurze unterbrochene Linie einem das gestattet. Dies wurde nun durch das Anbringen eines geraden Pfeiles auf der Fahrbahn explizit untersagt. Mehrere Kollegen haben daraufhin Bußgeldbescheide über 35.00 € bekommen, mit der Aussage „Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295)“.

Die korrekte Fahrweise wäre, dass man die linke Spur benutzt. Bei großem Bedarf an Terminal E gibt es einen längeren Rückstau, weil der Verkehr aus dem Innenring Vorfahrt hat. Das Chaos ist somit vorprogrammiert. Beim letzten Gespräch mit dem Flughafen wurde das Thema von mir angesprochen. Es wurde vereinbart, dass der Flughafen diese Situation noch einmal überprüft.

Rolf Feja 2. Vorsitzender

Weihnachtsgrüße 2017

2019-10-23T21:04:12+00:00Dezember 23, 2017|

Am Ende dieses anspruchsvollen Jahres möchten wir allen unseren Mitgliedern und Partnern sehr herzlich für ihr Engagement sowie die angenehme Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen danken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familienangehörigen in den restlichen Tagen des alten Jahres ein wenig Zeit, um von der Hektik des Alltages Abstand zu bekommen und vielleicht lange verschobene persönliche Dinge zu erledigen. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen gelungenen Jahreswechsel und freuen uns darauf auch im nächsten Jahr unseren Verband, zusammen mit Ihnen, weiter vorwärts zu bringen.

Daher werden wir uns auch im Jahr 2018 nicht zurücklehnen, sondern eher nach neuen, unkonventionellen Wegen suchen, um die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. zusammen mit Ihnen, noch attraktiver zu gestalten.

Wir hoffen Ihre Weihnachtfeiertage verfliegen sich nicht und wünschen Ihnen erholsame Weihnachtsfeiertage und alles Gute für das Jahr 2018.

Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.

Das InklusionsTaxi ist auf dem Weg!

2019-10-23T21:04:20+00:00Dezember 20, 2017|

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat den vom Senat eingebrachten Doppelhaushalt 2018/19 beschlossen. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten am 15.12.2017 in der zweiten Lesung dem Entwurf des Haushalts zu. Im neuen Doppelhaushalt sind für die Einführung von barrierefreien Taxifahrzeugen – InklusionsTaxis – 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Inklusionstaxi ist ein Projekt für die Realisierung einer verbesserten Mobilität von bewegungseingeschränkten Menschen durch barrierefreie Fahrzeuge.
Wir möchten uns bei allen Unterstützern des Projektes bedanken. Wir richten unseren Dank auch an die Regierungskoalition, den Wirtschaftsvertretern und besonderes an das Team des Sozialverbands Deutschland LV Berlin-Brandenburg e.V. (SoVD). Bei letzterem vorallem bei den Herren Lutz-Stephan Mannkopf und Martin Maubach und zwar gilt unser Dank dafür, dass die Voraussetzungen für ein barrierefreies Angebot im Taxi und spontane Mobilität auch für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung überhaupt geschaffen wurden. Jetzt sind wir, die Berliner Taxiunternehmer, an der Reihe dieses Angebot aufzugreifen und sich bei der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für inklusive Taximodelle zu entscheiden. Daher werden wir in den ersten Wochen des Jahres 2018 in der Geschäftsstelle der „Innung“ einen Informationspunkt einrichten, damit die Taxiunternehmer sich über die Zuschüsse des Projektes informieren können.
Vorstand
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