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Außerordentliche Mitgliederversammlung 2018

2019-10-23T20:54:49+00:00Juli 3, 2018|

Am 02.07.2018 fand in der Fahrzeugvertriebsgesellschaft M.C.F Motor Company in der Stralauer Allee eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Innung statt. Zweck der von der Oppositionsgruppe rund um das Vorstandsmitglied Stephen Berndt ausgerufenen Versammlung war es, den geschäftsführenden Vorstand abzuwählen. Jedoch wurde dieses Ziel schon kurz nach einer Begrüßung des 1. Vorsitzenden Nadolski zur Eröffnung der Veranstaltung durch einen Antrag des Mitgliedes Knupper vereitelt. Dieser beantragte, dass die Abwahlanträge von der Tagesordnung zu streichen wären. Nach einer intensiven Diskussion wurden dann auch daraufhin beide Anträge mit sehr großer Mehrheit (77/78 Ja, 21Nein, 0 Enthaltungen) von der Tagesordnung gestrichen. Danach Stand nur noch der Antrag seitens des geschäftsführenden Vorstands zum Ausschluss von Stephan Berndt aus der Innung auf dieser. Trotz einem sehr emotionalen Appell seitens Petra Gansauge an beide Gruppen doch zur Vernunft zu kommen und die persönliche Abneigung beider Parteien zum Wohle der Innung beiseite zu legen, konnte keine Einigung erzielt werden. Auch vor dieser Wahl kam es zunächst zu heftigen Diskussionen, doch konnten diese die Wahlen nicht verhindern und es wurde mit einer Mehrheit (68 Ja, 24 Nein, 5 Enthaltungen) dem Antrag zugestimmt. Stephan Berndt, erzürnt über das Ergebnis, erwies sich als schlechter Verlierer, indem er die anwesenden Mitglieder als dumm betitelte, die das große Ganzen nicht überblicken könnten. Im Anschluß gaben auch die Vorstandsmitglieder Pehlivan, Tampfel, Yilmaz, Klewer sowie der Schatzmeister Karaoglu ihren Rücktritt bekannt. Der geschäftsführende Vorstand bedauert diesen Schritt außerordentlich, wünscht den betroffenden Personen jedoch alles Gute für die Zukunft.

Nochmal zur Erinnerung!

2019-10-23T20:55:00+00:00Juni 29, 2018|

Liebe Mitglieder,
am Montag, den 02.07.2018 um 13:00 Uhr findet die außerordentliche Mitgliederversammlung der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V., bei der M.C.F. Motor Company (Stralauer Allee 45, 10245 Berlin), statt. Die Einladungen sind ordnungsgemäß, nachweisbar und termingerecht abgeschickt worden. Sollten Sie keine Einladung erhalten haben, werden am Versammlungstag nach Vorlage des Personalausweises und der Mitgliedskarte, diese neu ausgestellt. Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben aktive Mitglieder oder Ehegatten mit schriftlicher Vollmacht.
 
Vorstand

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht:

2019-10-23T20:59:25+00:00Juni 13, 2018|

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29. Mai 2018 mit einem so genannten BMF-Schreiben den Anwendungserlass zur Abgabenordnung um Regelungen zur Kassen-Nachschau ergänzt. „Mit sofortiger Wirkung“ können die Finanzbehörden demnach die „Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen“ und die „ordnungsgemäße Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung“ ohne Vorankündigung prüfen.

Der Kassennachschau unterliegen nicht nur elektronische und PC-gestützte Registrierkassen, sondern auch Taxameter, Wegstreckenzähler oder Waagen mit Registrierkassenfunktion. Das Schreiben des Finanzministeriums definiert Taxameter als Kasse. Mit der nun erfolgten Einstufung dürfen sämtliche Taxameter und Wegstreckenzähler ohne Voranmeldung während der Geschäftszeiten überprüft werden. Auch die Geschäftsräume von Taxi- und Mietwagenbetreiben dürfen spontan besucht werden.

 

Vorstand

118 Jahre Innung!

2019-10-23T20:55:17+00:00Juni 12, 2018|

Am 12. Juni 1900 fand die Gründungsversammlung der Personen-Lohnfuhrwerks-Innung der Vorgänger der heutigen „Innung“ statt. Seit 118 Jahren hat sich die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. als Partner des Berliner Taxigewerbes gesehen und sich für die Belange des Berliner Taxigewerbes eingesetzt. War es zu Beginn das Problem das an den Warteplätzen genügend Wasser für die Droschkenpferde vorhanden war, wurden später die Telefonnummern der Taxirufsäulen im Berliner Telefonbuch auf der zweiten Seite platziert. Der Erhalt von bestehenden Taxiplätzen sowie die Einrichtung von neuen Taxiplätzen war über die gesamte Zeit ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der „Innung“. Auch wurde die „Innung“ als Ansprechpartner für die Behörden in der gesamten Zeit gesehen. Sollten die Taxitarife neu definiert werden oder Zulassungsvoraussetzung für die P-Schein-Prüfung verändert werden, stets wurde um eine Stellungnahme der Innung gebeten.

Von der Pferdedroschke damals bis zur Taxiapp heute hat das Berliner Taxigewerbe für die Mobilität der Berliner Bevölkerung gesorgt.

Wir sind verlässlich und modern

Vorstand

Information zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2018

2019-10-23T20:55:26+00:00Mai 31, 2018|

Am Montag, den 02.07.2018 findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. statt.
Die persönlichen Einladungen mit Tagesordnung und form,- und fristgerechten Anträgen erfolgen wie immer mindestens 8 Tage vor dem 02.07.2018. Als 1.Tag gilt der Poststempel, als 8 Tag gilt der Versammlungstag.

Der Vorstand

Brückentag für den 11. Mai 2018

2019-10-23T20:57:41+00:00Mai 8, 2018|

In dieser Woche bleibt unsere Geschäftsstelle am Freitag den 11 Mai 2018 geschlossen. Ab dem 14.Mai sind wir zu den normalen Geschäftszeiten für Sie da.

 

Vorstand

Neue Taxipreise beantragt

2019-10-23T20:59:33+00:00April 25, 2018|

Die Preiserhöhung fällt sehr moderat aus, da die Autokosten, insbesondere die Kraftstoffpreise in den letzten Jahren insgesamt relativ stabil geblieben sind.

Die Mindestlohnerhöhung zum 01.01.2017 von 8,50 EUR auf 8,84 EUR muss (nachträglich) ausgeglichen werden und das Wegfallen der Kreditkarten-Gebühren erfordert das Einpreisen der Kosten dieser bargeldlosen Zahlungen in den allgemeinen Taxitarif.

Der neuen Herausforderung „Inklusionstaxi“ sind wir mit der Erhöhung der Wartezeit und einer weiteren Fassung des Zuschlags für Großraumtaxis begegnet („Ab der fünften Person, und für Gegenstände und Hilfsmittel, für deren Unterbringung ein Großraumtaxi erforderlich ist).

Folgende Betriebskostenhaben sich erhöht und müssen in den Taxitarif eingearbeitet werden:

  • Die laufenden Kosten für den Fiskaltaxameter (seit dem 01.01.2017 Vorschrift)
  • Die Kostenentwicklung der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
  • Der Preisanstieg bei den Reparaturkosten

Weitere Gründe für eine Fahrpreiserhöhung:

  • Die politischen Diskussionen um Dieselfahrverbote führen zu einem dramatischen Preisverfall älterer Dieselfahrzeuge und damit zu einer massiven Kapitalvernichtung im Taxigewerbe.
  • In großem Maße illegal arbeitende Mietwagen bewirken einen mittlerweile spürbaren Auftragsrückgang im Taxigewerbe.
  • Das ständig sinkende „Umlauftempo“ Berliner Taxen., wofür aktive und passive Maßnahmen der Behörden verantwortlich sind.

Stephan Berndt

Tarifvorschlag 2018

Berlin

alt

neu

Grundpreis

für Winker und Einsteiger

3,90 €

3,90 €

Kurzstrecke

5,00 €

6,00 €

Kilometerpreis

0-7 km

2,00 €

2,20 €

ab 7 km

1,50 €

1,65 €

Zuschläge:

ab der 5. Person

5,00 €

5,00 €

für Gegenstände und Hilfsmittel, für deren
Unterbringung ein Großraumtaxi erforderlich ist

neu

5,00 €

Flughafengebühr

0,50 €

0,50 €

sperriges Gepäck

1,00 €

1,00 €

Coupon- und Rechnungsfahrten

1,50 €

1,50 €

Kartenzahlungen

1,50 €

entfällt

Wartezeitunterdrückung

1 Minute

1 Minute

vom Kunden veranlasste Wartezeit ab der 2. Minute

pro Stunde

30,00 €

36,00 €

je Minute

0,50 €

0,60 €

Berliner Mobilitätsgesetz

2019-10-23T21:00:41+00:00April 14, 2018|

Stellungnahme der Innung des Berliner Taxigewerbes e. V. zum Gesetz zur
Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung

Zunächst einmal wollen wir uns für die Einladung und Gelegenheit zur Stellungnahme herzlich
bedanken. Mit einem eigenständigen Mobilitätsgesetz will Berlin als erstes Bundesland eine Antwort auf
die gesellschaftlichen Fragen zur Klärung der offensichtlichen Konkurrenzsituation im Bereich
Verkehr geben und damit eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Zusammenwirkens
aller Verkehrsmittel schaffen.

“ Und das ist gut so!“, könnte man auf gut Berlinerisch bewerten.

Weniger gut ist, dass das ÖPNV-Verkehrsmittel Taxi auf insgesamt 86 Seiten der Vorlage exakt
zweimal (am Rande) erwähnt wird. Einmal im Zusammenhang mit der Nutzung von ÖPNVFahrwegen
(Seite 24) und einmal in der Funktion als lnklusionstaxi im Zusammenhang mit der
nicht vollständig umgesetzten Barrierefreiheit (Seite 44). Es drängt sich der Eindruck auf, dass
das Gewerbe Taxi nicht mehr Teil des Personenbeförderungskonzeptes sein.

Auch wenn mit dem vorliegenden Gesetz zunächst einmal die verschiedenen Verkehrsmittel
des Umweltverbund es, also Fußverkehr, Radverkehr und klassischer, liniengebundener ÖPNVVerkehr
erfasst werden sollen, fordern wir bereits heute adäquate Regelungen für das Taxi im
noch zu erarbeitenden Abschnitt )ntelligente Mobilität“.

Hierzu möchten wir herausstellen, dass das Taxi als integraler Bestandteil des ÖPNV mit
Beförderungsgarantie 24 Stunden-Rückgrat der ÖPNV-Mobilität für Jedermann ist. 8.107 Taxis
(Stand 03.2018) befördern in Berl in monatlich mit ca. 3.000.000 Fahrgäste und ermöglichen
gerade älteren Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Behinderungen –
und nicht selten auch die Möglichkeit, überhaupt noch ein selbstbestimmtes, autonomes
Leben zu führen.

Wir sind geringe Aufmerksamkeit bis hin zur völligen Ignoranz dieser Leistung für das
Allgemeinwohl-leider auch durch die Behörden- gewöhnt. Taxis scheinen selbstverständlich
zu sein, sie haben kurzfristig für Jedermann zur Verfügung zu stehen, natürlich zu
volkstümlichen Preisen und 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Das hinter dieser
ungeheuren Leistung viel unternehmerisches Engagement, Fleiß, unbedingte
Einsatzbereitschaft von rund 3.249 {Stand 03.2018) Unternehmern und ihren ca.: 12.000
Mitarbeitern im Taxigewerbe an Werktagen, Sonntagen und Feiertagen rund um die Uhr
dahinterstehen, wird leider viel zu selten zur Kenntnis genommen.

Doch die Selbstverständlichkeit, wie Sie Ihr Taxi nach 5 Minuten vor der Tür erwarten, ist eben
nicht selbstverständlich. Das ÖPNV-Verkehrsmittel an der Schnittstelle zur Individualmobilität
ist aktuell akut in seiner Existenz bedroht. Wir meinen damit nicht etwa Roboter-Taxis, die
erwarten wir im Großstadtverkehr realistisch nicht vor 10- 15 Jahren.

Aber bedroht durch neue Anbieter unter dem Deckmäntelchen )nnovativer
Verkehrskonzepte“. So ist in § 25 Abs. 11 des hier behandelten Entwurfes vorgesehen,
innovative Mobilitätskonzepte und Verkehrsangebote des ÖPNV mit Blick auf die verbesserte
Erfüllung der Ziele des Gesetzes zu erproben. Das liest sich gut. Wir fordern aber, bei den
Erprobungen Augenmaß zu bewahren und vor allen Dingen die öffentlichen
Verkehrsinteressen im Auge zu behalten, diese haben irgendwelchen Investoren und
Konzerninteressen vorzugehen.

Das Berliner Taxigewerbe nutzt bereits seit Jahrzehnten die Digitalisierung, um seine
Vermittlung effizient zu organisieren und Fahrgäste schnell und umweltfreundlich zu
bedienen. Die Taxi-Dienstleistungen können seit vielen Jahren über innovative Besteii-Apps
mit geringer Zugangsschwelle geordert werden. Was neue Herausforderer der Politik als
digitale Innovationen verkaufen wollen, ist für uns ein alter Hut. Wir sagen hier sogar, das
traditionell klein- und mittelständisch organisierte Taxigewerbe zeigt sich überaus innovativ,
so steht bspw. Taxi-Sharing in Berlin kurz vor dem offiziellen Startschuss.

Was wir aber befürchten ist, dass neue Anbieter und dahintersteckende, milliardenschwere
Konzerne alten Wein in neuen Schläuchen verkaufen und unter Stichworten wie
„Ridesharing“, „Ride-Pooling“, mathematischer Algorithmus und „Digitalisierung“
Rosinenpickerei betreiben wollen. Eines ist den neuen Verkehrskonzepten – „BeriKönig“,
11Ciever Shuttle“ oder die neue Kooperation von ADAC und door2door und wie auch immer sie
heißen mögen – gemein: Bis jetzt hat keiner den Beweis erbracht, dass die Verkehre
eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Aber mit Abermillionen von Konzerngeldern
wird einem klein ständischen Gewerbe das Leben schwer gemacht und existentiell bedroht.

Denn die neuen Herausforderer visieren insbesondere die attraktiven Fahrgastströme in
verkehrsreichen Zeiten und viel frequentierten Gebieten an, die verbleibenden Brotkrumen
werden gnädig dem Taxigewerbe übriggelassen. Damit werden aber nicht nur dem
Taxigewerbe, sondern auch dem klassischen ÖPNV wichtige Einnahmequellen ausgetrocknet,
die dringend zum betriebswirtschaftliehen Ausgleich für die unlukrativen, aber sozial
besonders wertvollen Fahrten wie etwa der „berühmten Oma“ zu ihrem 700 m entfernten
Arzt notwendig sind.

Die neuen Herausforderer wollen möglichst alle Privilegien eines ÖPNV-Verkehrsmittels
genießen, fordern aber, von den lästigen Pflichten (z.B. Tarifpflicht, Betriebspflicht,
Beförderungspflicht, Rückkehrpflicht zum Betriebssitz) zumindest teilweise entbunden zu
werden. Wir sagen: 11Same Business, same Rules“- gleiches Geschäft, gleiche Regeln.
Auch wenn Heerscharen von Lobbyisten, Rechtsanwälten und PR-Strategen einen anderen
Eindruck erwecken wollen, sind die neuen Mobilitätskonzepte ein Paradebeispiel für
rücksichtslosen Plattform-Kapitalismus.

Wir fordern deshalb, bei Genehmigungsanträgen im Rahmen der Experimentierklausel des§
2 Abs. 7 PBefG genau zu prüfen, ob die beabsichtigten Verkehre nicht öffentlichen
Verkehrsinteressen und damit dem Interesse der Allgemeinheit entgegenstehen. Es ist immer
sehr genau darauf zu achten, dass Rechten und Pflichten aller Teilnehmer am Verkehrsmarkt
in einer ausgewogenen Balance stehen.

 

Mit Freundlichen Grüßen

 

Leszek Nadolski

 

Download der Stellungnahme

Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 möglich

2019-10-23T20:57:49+00:00April 10, 2018|

Seit dem Jahr 2018 darf das Finanzamt sogenannte Kassennachschauen durchführen, hierbei wird die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen der Kasseneinnahmen/-ausgaben geprüft. Anders als bei Betriebsprüfungen werden Kassenprüfungen jedoch nicht vorher angekündigt und fokussieren sich auf die Kontrolle der ordnungsgemäßen Kassenführung. Weil ein Taxiunternehmer viel mit Barzahlungen zu tun hat, muss er sicherlich auch, in irgendeiner Form, eine Kasse mit sich führen. Sei es nur ein Geldfach in einer Schublade oder ein hochmodernes PC-Kassensystem.

Bei Verstoß gegen die Vorschriften für eine ordnungsmäßige Kassenführung drohen hohe Bußgelder. Entspricht die Kassenführung nämlich nicht den Vorschriften, drohen Bußgelder von bis zu 25.000€. Außerdem können Meldungen an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) nach § 25 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfolgen. Diese ermöglichen es dem LABO, Überprüfungsverfahren hinsichtlich der Taxikonzessionen einzuleiten.

Deshalb legen wir euch allen Nahe sowohl eure Kasse als auch eure Aufzeichnungen ordnungsgemäß zu halten, um eventuelle Probleme zu vermeiden.

Vorstand

Halbmarathon 2018.

2019-10-23T20:56:43+00:00April 9, 2018|

Laufen ist gesund! Das steht fest, doch dauert es als Anfänger eine gewisse Zeit, bis man genug Kondition aufgebaut hat, um eine längere Strecke zu laufen. Günter und Steffen (Innungsmitglieder) haben zum wiederholten mal an den Berliner Halbmarathon teilgenommen.

Es ging diesmal nicht darum, unsere persönliche Bestzeit zu überbieten, es ging nicht darum, alles aus uns herauszuholen. Nein, diesmal ging es darum, gesund und zufrieden über die Ziellinie zu bringen sagten die Beiden am Ziel. Von uns alles Gute und weiter so.

Rolf Feja

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