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Wünsche zum Ramadan

2020-04-23T18:50:25+00:00April 23, 2020|

Der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. wünscht euch alles
Gute zum Ramadan, wir wünschen euch eine friedvolle, gesegnete und gesunde
Zeit. In der Ausnahmesituation der Coronavirus-Pandemie “ solltet Ihr Wege
finden, wie Ihr Euren Glauben und eure Verbundenheit leben könnt.

Der Vorstand

Ist das Autofahren mit Mundschutz erlaubt?

2020-04-22T03:09:23+00:00April 22, 2020|

Nach § 23 Absatz 4 StVO darf ein Kraftfahrzeugführer sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Die Vorschrift soll die Erkennbarkeit des Kraftfahrzeugführers während der Verkehrsteilnahme insbesondere bei automatisierten Verkehrskontrollen („Blitzerfoto“) gewährleisten. Sie verbietet daher die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale, welche die Feststellbarkeit der Identität gewährleisten. Das korrekte Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, gleichwohl bleiben wesentliche Identifizierungsmerkmale wie Frisur, Ohren- und Augen sowie die grundlegende Gesichtsform erkennbar. Dies dürfte, ggf. auch in Verbindung mit betrieblichen Dokumentationen, die im Bus- und Taxigewerbe oftmals vorliegen dürften, in der Regel ausreichend sein, um die Identität von entsprechenden Kraftfahrzeugführern feststellen zu können. Eine Prüfung der Einzelfallumstände könnte ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn z.B. mit Sonnenbrillen, Schals oder Mützen weitere Gesichtspartien zusätzlich verdeckt werden und/oder sich keine weiteren Mitinsassen im Fahrzeug befinden.

Insoweit wird zumindest in Zeiten einer Pandemie und der daraus resultierenden außerordentlichen Relevanz des Infektionsschutzes das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes durch Bus- und Taxifahrer grundsätzlich nicht vom Verhüllungsverbot des § 23 Abs. 4 StVO erfasst. Gleichwohl bedarf es bei Verkehrskontrollen einer Prüfung des Einzelfalles sowie der Möglichkeit der Anwendung des Opportunitätsprinzips durch die Kontrollbehörden. So kann insbesondere bei Vorlage der o.g. Voraussetzungen (Fahrten ohne Fahrgäste oder einer der bereits erwähnten zusätzlichen Verdeckung weiterer Gesichtspartien) ein Verstoß gegen das in § 23 Absatz 4 StVO normierte Verbot nicht ausgeschlossen werden.

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Neuer Pauschaltarif für Liefer-, Kurier- und Besorgungsfahrten

2020-04-15T19:33:16+00:00April 15, 2020|

Das Berliner Taxigewerbe erleichtert jetzt die Quarantäne mit einem neuen Pauschaltarif. Unter dem Motto „Taxi Berlin bringt dein Lieblingsessen!“ gilt für Liefer-, Kurier- und Besorgungsfahrten ab sofort ein Preis von 12,50 € bis zu 5 km Fahrstrecke (bis 8 km 16,00 € und bis 10 km 20,00 €; darüber zum Taxitarif). Der 24/7-Service startet am 14.4. um 12 Uhr. Wer also Speisen, Materialien oder sonstiges von seinem Restaurant oder Geschäft zum Kunden bringen lassen möchte, kann einfach Taxi Berlin kontaktieren per email an liefern@taxi-berlin.de oder telefonisch unter 030- 23 00 25

Der Vorstand

Freie Platzwahl im Taxi

2020-04-13T15:19:17+00:00April 13, 2020|

Wo der Fahrgast im Taxi Platz nimmt, ist ihm selbst überlassen. Der Taxifahrer steht in der Pflicht alle Plätze frei von Gegenständen zu halten, die diese Wahl einschränken würden. Das war zumindest Realität bis der Virus kam. Auf unsere Nachfrage bei der Senatsverwaltung über die potentielle Ansteckungsgefahr einer freien Platzwahl, haben wir folgende Antwort erhalten:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht zu derartigen Fragen in Abstimmung mit der insoweit zuständigen Gesundheitsverwaltung.

Hinzuweisen ist aber auch auf die Regelung in § 14 Abs. 2 der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin, die unter der Überschrift „Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet von Berlin“ bestimmt:

Bei jeglichem Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist – soweit möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, sofern sie nicht Ehe- oder Lebenspartnerinnen oder -partner sind oder dem eigenen Haushalt angehören, einzuhalten.“

Hierauf können sich die Taxifahrer im Streitfall mit einem Fahrgast berufen und den Einstieg hinten verlangen.

Sollten es also in der Angelegenheit der Platzwahl zu einer Anzeige kommen, bitten wir euch um eine Rückmeldung, um gemeinsam darauf hinzuwirken, dass kein Verfahren eingeleitet wird.

Der Vorstand

Frohe Ostern

2020-04-11T12:47:00+00:00April 11, 2020|

Wir alle durchleben gerade Zeiten, die so wohl noch niemand vor uns erleben musste. Es ist unfassbar, wir sich in kürzester Zeit die ganze Welt verändert hat. Jeder von uns muss nun lernen mit den neuen Herausforderungen umzugehen. Muss lernen, wo das Stillstehen angesagt ist. Wir müssen vor allem die Ruhe behalten, denn wir wissen “wir schaffen das gemeinsam mit Sicherheit”. Trotz der schweren Zeit, die gerade vor uns und schon ein wenige hinter uns liegt, wünschen wir allen unseren Mitgliedern-Innen, Freunden-Innen und Geschäftspartner-Innen von ganzem Herzen alles Gute, Geduld und Willenskraft. Bleibt Gesund. Haltet durch und den Kopf hoch, denn wir schaffen das!

Genügsamkeit bedeutet, gerade genug zu haben und dennoch – oder gerade deswegen – glücklich zu sein. Zeiten der Genügsamkeit kommen immer wieder – glücklich ist, wer ihren Wert erkennt. In diesem Sinne wünschen wir eine schöne Osterzeit mit vielen bunten Ostereiern und einer kleinen Osterfeier im Kreise der Familie.

Der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.

Technische Begutachtung

2020-04-13T10:22:00+00:00April 10, 2020|

Die Innung des Berliner Taxigewerbes e. V. sowie der Hersteller der Infektionsschutzscheiben Coraplex haben gemeinsam einen Kfz Gutachter beauftragt, um die technische Prüfung der Infektionsschutzscheiben zur Trennung des Innenraums von Taxifahrzeugen durchzuführen. Wir möchten nochmal betonen, dass die Scheiben keinen 100% Schutz gegen die Infektion gewährleisten und nur eine zusätzliche Vorsorgemaßnahme in Verbindung mit Mundschutzen sowie Desinfektionen der Fahrzeuge sind. Wir Taxifahrer sind öffentliche Multiplikatoren und tragen somit ein große soziale Verantwortung gegenüber unseren Fahrgästen und sollten daher unseren Beitrag bezüglich der Eindämmung der Corona Pandemie beitragen. Obwohl das Tragen von Stoffmasken in Berlin noch freiwillig bleibt, möchten wir alle bitten, die Gefahr die von Corona ausgeht nicht zu bagatellisieren. Bleibt Vorsichtig, bleibt Gesund.
Der Vorstand

Infektionsschutzscheiben

2020-04-08T13:52:17+00:00April 4, 2020|

Die Infektionsschutzscheiben für das Modell Mercedes W213, W212 sowie Toyota RAV sind jetzt bei uns eingetroffen. Wir sind zufrieden, dass wir mit 41,09 € zzgl. MwSt. einen guten Preis aushandeln konnten. Falls Interesse besteht, dann bitte die Reservierung nur über E-Mail vormerken. Für alle Modelle muss der Einbau selber erfolgen. Wir möchten alle darauf hinweisen, dass wir keine Haftung sowie Garantie übernehmen können. Da dies in eigener Verantwortung geschieht, ist die Scheibe natürlich kein Original der Hersteller. Wir haben zusammen mit dem Hersteller der Infektionsschutzscheiben einen Gutachter beauftragt um ein technisches Gutachten zu erstellen. Das Ergebnis wird in den nächsten Tagen auf der Innungseite publiziert. Aber wir erhoffen uns durch die Schutzmaßnahme so, die Chance einer Infektion stark zu verringern.. Auch das Tragen von Mundschutzmasken und zusätzlichen Hygieneartikeln wie Einmal-Handschuhen, wird von uns empfohlen. Außerdem sollten die Fahrgäste gebeten werden, hinten einzusteigen (Aufkleber bei uns erhältlich). Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht leider nicht. Nach der Taxiordnung besteht für den Fahrgast ein Anspruch auf freie Platzwahl.

Der Vorstand

Wir sagen Danke!

2020-03-31T12:09:19+00:00März 31, 2020|

Mit dieser Stellungnahme möchten wir uns bei allen Verantwortlichen im Land Berlin und Bund für die schnelle und unbürokratische Hilfe bedanken. Ein besonderer Dank geht an unseren Berliner Senat, der sich dafür stark gemacht hat, dass die schnelle Hilfe für Selbstständige und Kleinbetriebe gebündelt aus dem Landesprogramm Berlin und des Bundes ausgezahlt wurde.

Vielen Solo-Selbstständigen und Kleinbetrieben aus dem Taxigewerbe ja ist durch diese Maßnahme mindestens das finanzielle Überleben für die nächsten Wochen gewährleistet. In so einer schwierigen Zeit ist es eine enorme psychische Entlastung, wenn man weiß, dass man den finanziellen Verpflichtungen nachgehen kann. So ist das finanzielle Überleben für viele kleine Taxibetriebe in der nächsten Zeit gesichert. Herzlichen Dank!

Der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbe e. V.

Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut.

2020-03-26T09:06:16+00:00März 26, 2020|

Der eigentlich bis zum 30.4.2020 abgewickelte Berlkönig wurde kürzlich durch seine Initiatoren wiederbelebt.

Wir erinnern uns: Mitte Februar (ja, das ist nur etwas mehr als einen Monat her!) entschied sich der Berliner Senat, der 43-Millionen Subventionsforderung von Berlkönig zur Fortführung der Erprobung seiner vorgeblich neuen Verkehrsart, eine Absage zu erteilen.

Nun bietet Berlkönig in Berlin an, die Menschen, deren Beruf in medizinischem Sinne aktuell besonders gefragt ist, kostenlos zu befördern. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr 30. Ein Geschenk von ViaVan? Oder wird auch eine Rechnung an den Senat gestellt? Ist Berlkönig im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes nicht eine „Verkehrsart zur Erprobung“? Und zwar zur Erprobung dessen, ob das Zusammenlegen von Fahrten sich nicht bekannter Fahrgäste sich vorteilig auf die Verkehrsentlastung der Stadt auswirken könnte? Oder gibt es über diesen Zweck hinaus auch eine Betriebsgenehmigung zur Personenbeförderung??

Ein „Ja!“ dazu, jenseits der in Bezug auf die Weiterverbreitung des Virus vielleicht zu riskanten und für durch Extraschichten erschöpfte Menschen, vielleicht auch einer zu stressigen BVG, einen Fahrdienst für medizinisches Personal zu organisieren.

Für diesen Fall steht mit dem Taxigewerbe im Staatsgefüge ja ein längst verankertes „Instrument“ zur Verfügung. Und zwar rund um die Uhr. Schon vor zwei Wochen ist der Bundesverband Taxi und Mietwagen mit dem Vorschlag zur vorübergehenden Änderung der Tarife an das Wirtschaftsministerium herangetreten. Verschiedene Modelle wären denkbar. Beispielsweise dem Taxigewerbe durch Subventionen zu Arbeit zu verhelfen. Das dafür benötigte Geld flösse teilweise ja wieder in Form von Steuer und Sozialversicherung an die Gemeinschaft zurück und die Taxifahrer müssten weniger Leistungen des Arbeitsamtes oder beispielsweise des Wohngeldamtes in Anspruch nehmen.

Die Berliner Taxiunternehmer haben in der Selbstinitiative angefangen eigene Fahrzeuge mit „Infektionsschutzscheiben“ auszustatten um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Das sind echte Vorbeugungsmaßnahmen für unsere Fahrgäste und zwar 7 Tage die Woche Rundum die Uhr.

Die Pressemitteilung der BVG ist ein Paradebeispiel für Marketing. Das braucht hier gerade nur niemand. Warum werden weniger Bahnen und Busse eingesetzt, mit dem Effekt, dass die Menschen weniger Abstand voneinander halten können? Was hilft da ein Berlkönig, der mit vielleicht 100 Wagen einen Bruchteil derer, die sich durch diese Einschränkungen „zu viel“ in den Fahrzeugen drängen, kostenlos zu befördern?

Ein „Nein!“ zu denen, die die Coronawelle mit einem Prestigeprojekt zu ihrem eigenen Vorteil reiten wollen. Das ist scheinheilig.

Der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.

Zusammen gegen Corona. Wer sich schützt, schützt uns alle

2020-04-09T10:32:04+00:00März 22, 2020|

Für diejenigen die noch Ihren Dienst auf der Straße nachgehen, haben wir hier ein kleines Beispiel, wie wir zusätzlich zu den allgemeinen hygienischen Maßnahmen weiter die Ansteckungsgefahr verringern können. Denn auch in dieser Krise hat sich deutlich gezeigt, dass die Taxibrache in so einer herausfordernden Zeit die individuelle Mobilität der Berliner immer noch gewährleisten kann und es deshalb auch in unser Verantwortung liegt, sich und andere vor dem Virus zu schützen.

Mit einer Plexiglasscheibe als Trennwand ist ein direkter Ansteckungskontakt sehr stark eingeschränkt. Es sollte allen bewusst sein, dass wir starke Multiplikatoren sind. Wir tragen dadurch eine enorme Verantwortung und wenn wir jetzt alle entschlossen handeln, können wir die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamen und viele Leben retten.

Eine einfache Skizze für den Mercedes W213, um so eine Trennwand selbst zu bauen ist bei uns auf der Facebook-Seite zu sehen.

https://www.facebook.com/Taxiinnung

Die Befestigung erfolgt mit Kabelbindern an den Schienen der Kopfstützen. Deshalb ist die Trennwand kein Festeinbau und, aus unserer Sicht, ist dafür keine Abnahme notwendig.

Seid kreativ und verbessert den einfachen Entwurf, damit wir auch zu der Sicherheit unserer Fahrgäste beitragen können.

Leszek Nadolski

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