Parkraumbewirtschaftung
Durch die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftungszonen sind zunehmend Kleinstunternehmen und Einzelunternehmer betroffen, die ihren Betriebssitz seit Jahren an ihrer privaten Meldeadresse haben. Im Falle einer solchen Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung besteht für diese Unternehmen oft keine Möglichkeit, eine Anwohnerparkvignette zu erhalten.
In konkreten Fällen haben uns Taxiunternehmer mitgeteilt, dass für die Erteilung eines Parkausweises eine Kopie des Gewerbemietvertrags (insbesondere Angaben zur Laufzeit, zu den Vertragspartnern, zur Liegenschaft sowie die Unterschriften) vorgelegt werden muss.
Eine seit Jahren bestehende Gewerbeanmeldung reicht dafür nicht aus. Dies führt dazu, dass eine Verdrängung aus den Wohnbereichen stattfindet und im schlimmsten Fall sogar die Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit droht. Auch eine Bestätigung der Hausverwaltung oder des Vermieters, dass in der Wohnung eine Gewerbeanmeldung vorliegt, kann zur Kündigung des Mietvertrags oder zu einer Mieterhöhung führen. In manchen Fällen wird die entsprechende Bescheinigung gar nicht erst ausgestellt.
Das Problem betrifft nicht nur Taxiunternehmer, die ihr Gewerbe in ihren Fahrzeugen ausüben und deren Melde- sowie Gewerbeadresse identisch sind, sondern auch viele andere Bereiche der Berliner Wirtschaft.
Zusätzlich möchten wir betonen, dass Taxis ein wesentlicher Bestandteil des Berliner ÖPNV sind und Pflichten wie die Betriebspflicht oder die Bereitstellungspflicht erfüllen müssen. Das Problem besteht nicht nur in den Wohnbereichen, sondern in allen Parkzonen. Insbesondere bei der Abholung von Fahrgästen aus Wohnungen, wo das Fahrzeug kurzzeitig unbeaufsichtigt abgestellt werden muss, kommt es häufig zu Strafzetteln.
Wir bitten die Verantwortlichen des Berliner Senats, die an der Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung arbeiten, sich dieses Problem genau anzusehen und eine Lösung zu finden.
Der Vorstand